Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) steht verschiedenen Personengruppen zur Verfügung, die Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung benötigen:
Arbeitsuchende:
Personen, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind, können einen Bildungsgutschein und einen AVGS erhalten, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen:
Menschen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, jedoch von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können ebenfalls für den AVGS in Frage kommen. Dies kann beispielsweise bei befristeten Arbeitsverträgen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Arbeitgebers der Fall sein.
Berufsrückkehrer:
Personen, die nach einer längeren Auszeit, beispielsweise aufgrund von Elternzeit oder Pflege von Angehörigen, wieder in den Beruf einsteigen möchten, können den AVGS nutzen, um den Wiedereinstieg zu erleichtern.
Jugendliche und junge Erwachsene:
Junge Menschen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf benötigen, können ebenfalls von den Maßnahmen profitieren.
Selbständige oder Freiberufler:
Selbständige können den AVGS-Gutschein nutzen, um ihre Fähigkeiten zu erweitern und neue Techniken zu erlernen, die ihnen helfen, ihr Geschäft erfolgreicher zu führen und wettbewerbsfähiger zu werden. Der Gutschein kann auch Personen unterstützen, die ihre Selbständigkeit aufgeben und in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchten, um ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Der AVGS-Gutschein wird im Rahmen eines persönlichen Gesprächs bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und ist eine Ermessensleistung, für die kein Rechtsanspruch besteht.